
AVV
Auftragsverarbeitungsvertrag für KIRA SmartLift.
Der AVV regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung von KIRA SmartLift gemäß Art. 28 DSGVO.
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
gemäß Art. 28 DSGVO
für die Nutzung von KIRA SmartLift
Stand: April 2026
1. Vertragspartner
zwischen
KIRA Aufzüge GmbH
Bockersend 49
41066 Mönchengladbach
Deutschland
USt-IdNr.: DE452164083
nachfolgend Auftragnehmer
und
dem jeweiligen Kunden von KIRA SmartLift
nachfolgend Auftraggeber
2. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
(1) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Software KIRA SmartLift als cloudbasierte SaaS-Lösung zur Verfügung.
(2) Dabei verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers.
(3) Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Dauer des Hauptvertrages über die Nutzung von KIRA SmartLift.
(4) Dieser AVV endet automatisch mit Beendigung des Hauptvertrages.
3. Art und Zweck der Verarbeitung
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Bereitstellung der Software KIRA SmartLift.
Insbesondere:
Benutzerverwaltung
Wartungsplanung
Prüfungsverwaltung
Störungsmanagement
Auftragsmanagement
Disposition
Anlagenverwaltung
Dokumentation
Terminplanung
Technikerplanung
4. Art der personenbezogenen Daten
Je nach Nutzung können folgende Daten verarbeitet werden:
Benutzer Daten
Name
Vorname
E-Mail-Adresse
Benutzerrolle
Login Daten
IP-Adresse
Mitarbeiter Daten
Technikername
Einsatzplanung
Termine
Berichte
Dokumentationen
Kontaktdaten
Ansprechpartner
Telefonnummer
E-Mail
Firmenname
Systemdaten
Login Logs
Session Daten
Token
Geräteinformationen
5. Kategorien betroffener Personen
Mitarbeiter des Auftraggebers
Techniker
Disponenten
Administratoren
Ansprechpartner
Betreiber
Kunden des Auftraggebers
6. Weisungsrecht des Auftraggebers
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf Weisung des Auftraggebers.
(2) Weisungen können erfolgen:
über Software Nutzung
Support Anfrage
E-Mail
Vertrag
(3) Mündliche Weisungen sind unverzüglich zu bestätigen.
7. Vertraulichkeit
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet alle Mitarbeiter zur Vertraulichkeit.
(2) Mitarbeiter sind auf Datenschutz verpflichtet.
(3) Zugriff erfolgt nur bei Bedarf.
8. Technische und organisatorische Maßnahmen
Der Auftragnehmer gewährleistet:
Zugriffskontrolle
Benutzerrechte
Rollenmodell
Passwortschutz
Session Kontrolle
Zugangskontrolle
HTTPS
Firewall
Server Schutz
Zugriffsbeschränkung
Weitergabekontrolle
verschlüsselte Übertragung
keine Weitergabe ohne Auftrag
Eingabekontrolle
Logging
Änderungsprotokolle
Auftragskontrolle
Weisungsbindung
Support Zugriff kontrolliert
Verfügbarkeitskontrolle
Backups
Monitoring
Serverüberwachung
9. Subunternehmer
Der Auftragnehmer kann Subunternehmer einsetzen:
Hosting Provider
Server Betreiber
Infrastruktur Anbieter
Diese befinden sich innerhalb der EU.
Der Auftragnehmer stellt sicher:
DSGVO Konformität
AVV mit Subunternehmer
Sicherheitsmaßnahmen
10. Datenübermittlung
Eine Übermittlung in Drittstaaten erfolgt nicht.
Sollte dies künftig notwendig sein:
EU Standardvertragsklauseln
DSGVO Sicherstellung
11. Unterstützungspflichten
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei:
Auskunftsersuchen
Löschanfragen
Datenkorrektur
Datenschutzvorfällen
Behördenanfragen
12. Löschung und Rückgabe
Nach Vertragsende:
Zugriff deaktiviert
Datenexport möglich
Löschung nach 30 Tagen
Lokale Offline-Entwürfe auf Endgeräten werden nach 30 Tagen automatisch verworfen
Gesetzliche Pflichten bleiben unberührt.
13. Kontrollrechte
Der Auftraggeber darf prüfen:
DSGVO Einhaltung
Sicherheitsmaßnahmen
Prüfung erfolgt:
schriftlich
angemessen
ohne Betriebsstörung
14. Datenschutzvorfälle
Der Auftragnehmer informiert unverzüglich bei:
Datenverlust
unbefugtem Zugriff
Sicherheitsvorfall
15. Haftung
Die Haftung richtet sich nach dem Hauptvertrag.
16. Schriftform
Änderungen bedürfen der Textform.
17. Schlussbestimmungen
Sollte eine Regelung unwirksam sein:
Rest bleibt gültig.
Automatische Zustimmung
Der AVV gilt als geschlossen mit:
Registrierung
Vertragsabschluss
Nutzung der Software